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Zuschuss für ein barrierefreies Bad: Welche Förderung Dir zusteht und wie Du sie richtig beantragst

Ein barrierefreies Bad kann mehrere tausend Euro kosten – doch je nach Situation musst Du den Umbau nicht allein finanzieren. Pflegekasse, Krankenkasse, KfW oder regionale Förderprogramme bieten Unterstützung. Wichtig ist: Die meisten Zuschüsse müssen beantragt werden, bevor der Umbau beginnt. 

Fördercheck: Welche Stelle ist für Deine Situation zuständig? 

Ob Pflegekasse, Krankenkasse, KfW, Bundesland oder Kommune zuständig ist, hängt vor allem davon ab, warum das Bad umgebaut werden soll: Geht es um Pflegebedürftigkeit, medizinisch notwendige Hilfsmittel, altersgerechtes Wohnen, eine Schwerbehinderung oder eine Mietwohnung?

Die folgende Übersicht hilft Dir, die richtige Anlaufstelle schneller zu finden: 

Deine Situation 

Zuständige Stelle 

Mögliche Unterstützung

Wichtigster nächster Schritt

Du hast einen anerkannten Pfegegrad

Pflegekasse

Zuschuss für 
wohnumfeldverbessernde 
Maßnahmen, z. B. bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder Türverbreiterung
 

Antrag vor Beginn des Umbaus bei der Pflegekasse stellen 

Du brauchst einzelne Hilfsmittel im Bad

Krankenkasse

Kostenübernahme oder Zuschuss für Hilfsmittel, z. B. Duschsitz, WC-Erhöhung oder Stützgriffe 

Ärztliche Verordnung einholen und Kostenübernahme vorab klären 

Du hast keinen Pflegegrad, möchtest aber barierearm umbauen

KfW, Bundesland oder Kommune

Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder regionale Förderprogramme

Aktuelle Förderbedingungen prüfen, bevor Du Angebote beauftragst

Du hast eine Schwerbehinderung, aber keinen Pfegegrad

Landesförderung, kommunale Förderung, ggf. KfW

Je nach Bundesland oder Stadt Zuschüsse für den barrierefreien Umbau

Wohnberatungsstelle oder Förderbank deines Bundeslandss kontaktieren

Du wohnst zur Miete

Pflegekasse, KfW, Kommune - plus Vermieter

Förderung ist möglich, bauliche Änderungen brauchen aber Zustimmung

Schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen, bevor du einen Antrag stellst

Mehrere pflegebedürftige Personen leben im Haushalt

Pflegekasse

Zuchuss kann unter bestimmten Vorraussetzungen mehrfach möglich sein

Bei der Pflegekasse prüfen lassen, welche Personen anspruchsberechtigt sind

Pflegekasse: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss bei Pflegegrad

Wenn bereits ein Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt, ist die Pflegekasse meist die wichtigste Anlaufstelle für den Zuschuss zum barrierefreien Bad. Sie kann sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person unterstützen, wenn der Umbau die Pflege zu Hause erleichtert, die Selbstständigkeit fördert oder die Sicherheit im Alltag verbessert.  

Wann zahlt die Pflegekasse den Badumbau?

Ein Zuschuss der Pflegekasse kommt infrage, wenn der Umbau einen konkreten Pflegebezug hat. Das bedeutet: Die Maßnahme muss dazu beitragen, dass eine pflegebedürftige Person das Badezimmer sicherer, leichter oder selbstständiger nutzen kann, wie zum Beispiel der Umbau von Badewanne zu Dusche, Halte- und Stützsysteme oder Anpassungen, die Pflege und Transfers erleichtern.

Mehrere Personen im Haushalt: Bis zu 16.720 Euro möglich

Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt und profitieren gemeinsam vom Umbau, kann der Zuschuss entsprechend höher ausfallen: maximal bis zu 16.720 Euro bei vier anspruchsberechtigten Personen. 

Situation

Möglicher Zuschuss

Eine Person mit Pflegegrad

bis zu 4.180 Euro 

Zwei Personen mit Pflegegrad im Haushalt 

bis zu 8.360 Euro 

Drei Personen mit Pflegegrad im Haushalt 

bis zu 12.540 Euro 

Vier oder mehr Personen mit Pflegegrad im Haushalt 

bis zu 16.720 Euro 

Was ist vor dem Antrag wichtig?

Für die Pflegekasse ist besonders wichtig, dass der Antrag den Pflegebezug klar erklärt: Welche Barriere erschwert die Pflege? Wie verbessert die Maßnahme Selbstständigkeit oder Sicherheit? 

Beispiel: Wann der Zuschuss sinnvoll ist 

Ein typischer Fall: Die vorhandene Duschwanne ist zu hoch, der Einstieg nur mit Hilfe möglich. Dann sollte im Antrag genau beschrieben werden, wie eine bodengleiche Dusche Sturzrisiken senkt und die Pflege erleichtert. 

Zuschuss ohne Pflegegrad: Diese Möglichkeiten bleiben

Auch ohne anerkannten Pflegegrad kann finanzielle Unterstützung für ein barrierefreies Bad möglich sein. Entscheidend ist dann, ob es um medizinisch notwendige Hilfsmittel, eine barrierereduzierende Modernisierung oder eine regionale Förderung durch Bundesland, Stadt oder Gemeinde geht. 

Gibt es Förderungen auch ohne Pflegegrad

 Ja, allerdings nicht über die Pflegekasse. Ohne Pflegegrad hängt die Förderung davon ab, ob es um ein medizinisches Hilfsmittel, einen barrierereduzierenden Umbau oder eine regionale Wohnraumanpassung geht. Die folgenden Abschnitte erklären die wichtigsten Wege. 

Wann übernimmt die Krankenkasse Hilfsmittel fürs Bad?

Die Krankenkasse kann Hilfsmittel übernehmen, wenn sie notwendig sind, um eine Krankheit oder Einschränkung auszugleichen, Beschwerden zu lindern oder die selbstständige Körperpflege zu ermöglichen. Dazu zählen vor allem Produkte, die nicht den Raum selbst verändern, sondern die Nutzung des Badezimmers erleichtern. 

Typische Hilfsmittel im Bad sind zum Beispiel:

 
  • Duschsitze oder Duschhocker
  • Badewannenbretter oder Badewannensitze  
  • Badewannenlifter  
  • WC-Sitzerhöhungen  
  • mobile oder verordnungsfähige Stütz- und Haltesysteme  
  • bestimmte Dusch- und WC-Hilfen mit Hilfsmittelnummer  

Wichtig ist: Nicht jedes Produkt, das im Alltag hilfreich erscheint, wird automatisch von der Krankenkasse bezahlt. Entscheidend ist, ob das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und ob die Kostenübernahme im Einzelfall bewilligt wird. Orientierung bietet das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, in dem Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel systematisch aufgeführt sind.  

So beantragst Du ein Hilfsmittel bei der Krankenkasse

Für die Kostenübernahme brauchst Du in der Regel eine ärztliche Verordnung. Darauf sollte möglichst genau stehen, welches Hilfsmittel benötigt wird und warum es medizinisch notwendig ist. Hilfreich ist außerdem die passende Hilfsmittelnummer, wenn sie bekannt ist. 

 

Der Ablauf sieht meist so aus: 

    1. Bedarf ärztlich klären: Besprich mit Deiner Ärztin oder Deinem Arzt, welches Hilfsmittel im Bad notwendig ist.

    2. Verordnung ausstellen lassen: Achte darauf, dass das Hilfsmittel möglichst konkret bezeichnet wird.

    3. Krankenkasse kontaktieren: Frage vor dem Kauf, wie die Bestellung abläuft und ob ein bestimmter Vertragspartner genutzt werden muss.

    4. Verordnung einreichen: Reiche Rezept und Begründung bei der Krankenkasse oder dem zuständigen Sanitätshaus ein.

    5. Bewilligung abwarten: Kaufe das Hilfsmittel erst, wenn die Kostenübernahme geklärt ist.  

Viele Krankenkassen arbeiten mit festen Sanitätshäusern oder Vertragspartnern zusammen. Deshalb solltest Du nicht einfach online ein Produkt bestellen und die Rechnung nachträglich einreichen.  

Krankenkasse oder Pflegekasse: Wo liegt der Unterschied? 

Die Krankenkasse ist vor allem dann relevant, wenn ein konkretes Hilfsmittel gebraucht wird. Die Pflegekasse kommt dagegen ins Spiel, wenn das Badezimmer baulich angepasst werden muss und bereits ein Pflegegrad vorliegt. 

Ein Duschsitz kann also ein Fall für die Krankenkasse sein. Der Umbau von der Badewanne zur bodengleichen Dusche gehört dagegen eher zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und wird bei Pflegegrad über die Pflegekasse geprüft. 

Hinweis: Hilfsmittel müssen zum Alltag passen 

Bei Hilfsmitteln im Bad geht es nicht nur um die reine Kostenübernahme. Entscheidend ist, ob die Lösung im Alltag wirklich sicher genutzt werden kann. Ein Duschsitz muss zur Beweglichkeit der Person passen, Haltegriffe müssen dort angebracht sein, wo sie tatsächlich Halt geben, und WC-Hilfen sollten auf Körpergröße, Kraft und Bewegungsabläufe abgestimmt sein. 

Lass Dich deshalb vor der Auswahl beraten – zum Beispiel durch ÄrztInnen, Sanitätshaus, Pflegeberatung, Wohnberatung oder Fachbetriebe für barrierefreie Badplanung. So entsteht keine Einzellösung, sondern ein Badezimmer, das Sicherheit, Komfort und Selbstständigkeit sinnvoll unterstützt. 

KfW-Förderung 455-B und Kredit 159: Was aktuell gilt 

Die KfW kann eine wichtige Option sein, wenn Du Dein Bad barrierearm oder altersgerecht umbauen möchtest – auch ohne Pflegegrad. Anders als bei der Pflegekasse steht hier nicht die konkrete Pflegesituation im Mittelpunkt, sondern die Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden. 

KfW 455-B: Zuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen 

Der KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ kann wieder beantragt werden. Gefördert werden Maßnahmen, die Barrieren im Wohnraum reduzieren und die Nutzung im Alltag erleichtern. Dazu kann auch der Umbau eines Badezimmers gehören, zum Beispiel durch eine bodengleiche Dusche, bessere Bewegungsflächen oder eine barriereärmere Sanitärausstattung.

Bei Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss in der Regel 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Wird der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, sind 12,5 Prozent möglich. Ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird, hängt von den aktuellen KfW-Bedingungen, den technischen Mindestanforderungen und den verfügbaren Fördermitteln ab. 

KfW 159: Kredit für altersgerechtes Umbauen

Neben dem Zuschuss bietet die KfW mit dem Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“ einen Förderkredit. Damit können barrierereduzierende Maßnahmen finanziert werden, wenn der Umbau umfangreicher ist oder zusätzliches Kapital benötigt wird. Der Kredit kann bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit betragen und wird nicht direkt bei der KfW, sondern über eine Hausbank oder einen Finanzierungspartner beantragt. 

Zuschuss oder Kredit: Was passt besser? 

KfW-Programm

Art der Förderung

Geeignet für

KfW 455-B 

Zuschuss

einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung, z.B. im Bad

KfW 159

zinsgünstiger Kredit

große Umbauten oder ergänzende Finanzierung

Der Zuschuss ist besonders attraktiv, weil er nicht zurückgezahlt werden muss. Der Kredit kann sinnvoll sein, wenn die Umbaukosten höher ausfallen oder wenn mehrere Maßnahmen im Wohnraum gleichzeitig geplant sind. 

Worauf Du vor dem KfW-Antrag achten solltest

Bevor Du Angebote anfragst oder Verträge unterschreibst, solltest Du prüfen, ob Dein Vorhaben die technischen Anforderungen der KfW erfüllt. Für den Antrag brauchst Du in der Regel eine klare Maßnahmenbeschreibung, die geplanten Kosten und gegebenenfalls fachliche Unterstützung durch einen geeigneten Betrieb oder eine beratende Stelle. 

Bei der KfW gilt: Schon ein unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag kann als Vorhabenbeginn zählen

Landesförderung und kommunale Programme

Neben bundesweiten Förderungen wie die der KfW können auch Bundesländer, Städte und Gemeinden den barrierefreien Umbau im Bad unterstützen.  

Wann lohnt sich die Suche nach regionaler Förderung? 

Regionale Zuschüsse oder Darlehen kommen vor allem infrage, wenn das Badezimmer altersgerecht oder barrierearm angepasst werden soll. Die Bedingungen unterscheiden sich jedoch stark: Manche Programme richten sich an EigentümerInnen, andere an MieterInnen, Menschen mit Einschränkung, ältere Menschen oder Haushalte mit bestimmten Einkommensgrenzen. 

Folgende Punkte werden geprüft: 

  • Wohnort oder Bundesland 

  • Eigentum oder Mietwohnung  

  • Einkommen des Haushalts  

  • Art und Umfang der Maßnahme 

  • Nachweis einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder besonderen Wohnsituation  

  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme  

Wo findest Du passende Förderprogramme? 

Eine gute erste Anlaufstelle ist die Förderdatenbank des Bundes, weil sie Förderprogramme von Bund, Ländern und EU bündelt und nach Vorhaben durchsucht werden kann. Für konkrete regionale Fragen helfen außerdem Wohnberatungsstellen, kommunale Beratungsangebote oder die Förderbanken der Bundesländer weiter.

Mietwohnung: Zustimmung, Rückbau und Förderung

Auch in einer Mietwohnung kann ein barrierefreier Badumbau möglich sein. Wichtig ist jedoch: Bauliche Veränderungen darfst Du nicht eigenständig vornehmen. Bevor Dusche, WC, Waschtisch oder Türen angepasst werden, brauchst Du die Zustimmung des Vermieters. 

Darf der Vermieter den Umbau ablehnen? 

MieterInnen können nach § 554 BGB verlangen, dass VermieterInnen bauliche Veränderungen erlauben, wenn sie dem Gebrauch durch Menschen mit Einschränkungen dienen. Der Anspruch besteht jedoch nicht uneingeschränkt: VermieterInnen können die Zustimmung verweigern, wenn die Maßnahme auch unter Berücksichtigung der Interessen der MieterInnen nicht zumutbar ist.  

In der Praxis kommt es deshalb auf eine saubere Begründung an. Je nachvollziehbarer der Bedarf ist und je fachgerechter die Maßnahme geplant wird, desto besser lässt sich die Zustimmung klären. 

Was sollte schriftlich geregelt werden? 

Vor dem Umbau solltest Du schriftlich festhalten: 

  • welche Maßnahmen im Bad geplant sind

  • wer die Kosten trägt

  • ob beim Auszug ein Rückbau erforderlich ist

  • wer für Wartung, Schäden oder spätere Anpassungen verantwortlich ist

  • ob Fachbetriebe eingesetzt werden müssen 

  • welche Unterlagen für Förderanträge benötigt werden  

Gerade der mögliche Rückbau ist wichtig. VermieterInnen können unter Umständen verlangen, dass die Wohnung beim Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt wird. Deshalb sollte vorab klar sein, ob eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder andere Anpassungen dauerhaft bleiben dürfen. 

Können MieterInnen Zuschüsse nutzen?

Für MieterInnen ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters die zentrale Voraussetzung. Ohne sie können bauliche Maßnahmen und Förderanträge scheitern. 

Häufig geförderte Maßnahmen im barrierefreien Bad 

Welche Maßnahmen gefördert werden, hängt vom jeweiligen Programm ab. Grundsätzlich gilt: Förderfähig sind vor allem Anpassungen, die Barrieren reduzieren, die Sicherheit im Bad erhöhen oder die selbstständige Nutzung erleichtern. 

Welche Maßnahmen werden typischerweise gefördert? 

Nicht jede Maßnahme wird von jeder Stelle gleich bewertet. Wärend die Krankenkasse vorallem einzelne medizinisch notwendige Hilfsmittel prüft, geht es bei baulichen Förderungen meist um die Verbesserung des gesammten Badezimmers.

Entscheidend ist der konkrete Nutzen

Für den Antrag reicht es nicht, dass ein Bad moderner oder komfortabler wird. Die Maßnahme sollte ein konkretes Problem lösen: zum Beispiel den sicheren Einstieg in die Dusche ermöglichen, Sturzrisiken reduzieren, Pflege erleichtern oder die Nutzung mit Rollator oder Rollstuhl verbessern. 

Deshalb ist eine fachgerechte Planung wichtig. Ein einzelner Haltegriff hilft nur dann, wenn er an der richtigen Stelle sitzt.  

Antrag stellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung 

Damit der Zuschuss für ein barrierefreies Bad bewilligt werden kann, muss der Antrag in der Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Das gilt besonders für bauliche Veränderungen wie eine bodengleiche Dusche, angepasste Sanitärobjekte oder Türverbreiterungen. 

So gehst Du richtig vor 

  1. Bedarf klären: Prüfe, welche Barrieren im Bad bestehen und welche Anpassung im Alltag wirklich hilft. 

  2. Zuständige Förderstelle bestimmen: Je nach Situation kommen Pflegekasse, Krankenkasse, KfW, Landesförderung oder Kommune infrage. 

  3. Beratung einholen: Wohnberatung, Pflegeberatung, Sanitätshaus oder Fachbetrieb können helfen, die Maßnahme fachlich einzuordnen. 

  4. Kostenvoranschlag erstellen lassenFür viele Anträge brauchst Du ein konkretes Angebot eines Fachbetriebs. 

  5. Unterlagen zusammenstellen: Dazu gehören je nach Förderung Antrag, Kostenvoranschlag, Begründung, Fotos, ärztliche Verordnung oder Nachweise wie Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis. 

  6. Antrag einreichen und Bewilligung abwartenStarte erst, wenn die Förderung geprüft und schriftlich bestätigt wurde. 

  7. Umbau fachgerecht durchführen lassenNach Abschluss reichst Du die Rechnung und gegebenenfalls weitere Nachweise ein.

Diese Unterlagen können wichtig sein

  • Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs 

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme  

  • kurze Begründung des Bedarfs  

  • Fotos vom bestehenden Bad  

  • Nachweis über Pflegegrad oder Schwerbehinderung  

  • ärztliche Verordnung bei Hilfsmitteln  

  • Vermieterzustimmung bei Mietwohnungen  

  • Rechnungen und Zahlungsnachweise nach Abschluss  

Häufige Fehler, die zur Ablehnung führen 

Viele Anträge scheitern nicht daran, dass die Maßnahme grundsätzlich falsch ist, sondern an formalen Fehlern. Besonders kritisch ist es, wenn der Umbau bereits begonnen wurde, bevor der Antrag gestellt oder bewilligt ist. 

Häufige Fehler sind:

  • Der Antrag wird zu spät gestellt. 

  • Ein Auftrag wurde bereits verbindlich vergeben.  

  • Der Kostenvoranschlag fehlt.  

  • Die medizinische oder pflegerische Notwendigkeit ist nicht klar begründet.  

  • Die Maßnahme passt nicht zu den Förderbedingungen.  

  • Bei Mietwohnungen fehlt die Zustimmung des Vermieters.  

  • Es wurden Produkte gekauft, bevor die Kostenübernahme geklärt war.  

  • Die Unterlagen sind unvollständig oder widersprüchlich.  

Was tun bei Ablehnung?

Wenn ein Antrag abgelehnt wird, solltest Du die Entscheidung nicht vorschnell akzeptieren. Prüfe zuerst genau, warum die Förderung abgelehnt wurde.  

So gehst Du nach einer Ablehnung vor 

  1. Ablehnungsbescheid prüfen. 

  2. Fehlende Unterlagen ergänzen.

  3. Beratung nutzen.

  4. Widerspruch prüfen. 

  5. Alternative Förderung suchen. 

FAQ: Häufige Fragen zum Zuschuss für ein barrierefreies Bad 

Wie hoch ist der Zuschuss für ein barrierefreies Bad? 

Mit Pflegegrad kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person zahlen. Ohne Pflegegrad hängt die Förderung von der Maßnahme ab, zum Beispiel über KfW, Krankenkasse oder regionale Programme. 

Gibt es einen Zuschuss für ein barrierefreies Bad ohne Pflegegrad? 

Ja. Ohne Pflegegrad kommen vor allem Förderungen für barrierereduzierende Umbauten, regionale Programme oder medizinisch notwendige Hilfsmittel infrage. 

Wird eine bodengleiche Dusche bezuschusst? 

Ja, eine bodengleiche Dusche kann gefördert werden, wenn sie Barrieren reduziert, Sturzrisiken senkt oder die selbstständige Nutzung des Badezimmers erleichtert. 

Kann ich Pflegekasse und KfW kombinieren? 

Eine Kombination kann möglich sein, muss aber vorab geprüft werden. Wichtig ist, dass dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden. 

Muss ich den Zuschuss vor dem Umbau beantragen? 

Ja. Der Antrag sollte gestellt und bewilligt sein, bevor Aufträge vergeben, Produkte gekauft oder Baumaßnahmen begonnen werden. 

Bekomme ich als MieterIn einen Zuschuss für den Badumbau? 

Ja, auch MieterInnen können Förderungen nutzen. Für bauliche Veränderungen brauchst Du jedoch vorher die schriftliche Zustimmung des Vermieters. 

Was ist der Unterschied zwischen Krankenkasse und Pflegekasse? 

Die Pflegekasse fördert bei Pflegegrad bauliche Anpassungen zur Erleichterung der Pflege. Die Krankenkasse übernimmt medizinisch notwendige Hilfsmittel, wenn sie ärztlich verordnet und bewilligt werden. 

Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird? 

Prüfe den Ablehnungsbescheid genau. Oft lassen sich fehlende Unterlagen, Nachweise oder Begründungen ergänzen; bei Bedarf kannst Du Beratung nutzen und Widerspruch prüfen. 

Autoreninfo: HEWI – Expertise im barrierefreien Produktdesign

Seit der Gründung im Jahr 1929 hat sich HEWI zu einem Systemanbieter für ganzheitliche Lösungen in den Bereichen Baubeschlag, Sanitär-Accessoires und barrierefreie Produkte entwickelt. Mit über 95 Jahren Erfahrung hat sich das Unternehmen zu einem etablierten Anbieter im Bereich Barrierefreiheit entwickelt und ist bekannt für Kompetenz im Systemdesign. Im Sinne des Universal Designs stellt HEWI die individuellen Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt.

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