Duschen nach DIN 18040-2: Maße und Anforderungen im Überblick

Für die einen ist es ein bequemeres Duschen ohne Stolperkante. Für andere entscheidet ein einzelnes Detail darüber, ob sie das Bad überhaupt selbstständig nutzen können. Hier setzt die DIN 18040-2 für Wohnungen an: Sie unterscheidet zwischen allgemein barrierefreien und zusätzlichen, mit „R“ gekennzeichneten Anforderungen für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung – zwei Anforderungsstufen mit unterschiedlichem Anspruch für unterschiedliche Nutzungssituationen. Für ArchitektInnen und PlanerInnen lohnt sich daher ein genauer Blick auf die Vorgaben der Norm, denn diese Unterscheidung wirkt sich in der Praxis häufig auf den gesamten Badgrundriss aus. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Maße und Details für die Umsetzung ein.

Barrierefrei oder rollstuhlgerecht: Was ist der Unterschied?

Die DIN 18040-2 unterscheidet bei Wohnungen zwischen allgemein barrierefreien Anforderungen und zusätzlichen Anforderungen für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung („R“). Während barrierefreie Ausführungen vor allem die sichere und komfortable Nutzung erleichtern, müssen Duschplätze in R-Wohnungen auch für die selbstständige Nutzung mit dem Rollstuhl geeignet sein. Konkret zeigt sich das bei der Bewegungsfläche, die bei allgemein barrierefreien Duschplätzen mindestens 120 × 120 cm und bei R-Ausführungen mindestens 150 × 150 cm beträgt. Ein weiterer Unterschied betrifft die Ausstattung, denn in R-Ausführungen müssen ein Duschklappsitz und beidseitige Stützgriffe nachrüstbar sein.

DUSCHE NACH DIN 18040-2: die wichtigsten Maße

Zur sicheren und komfortablen Nutzung der Dusche legt die Norm klare Werte für Bewegungsflächen, Niveauunterschiede und Ausstattung fest. Wichtig dabei: Diese Werte gelten als Fertigmaße, beziehen sich also auf den fertiggestellten Zustand einschließlich Boden- und Wandaufbauten sowie Belägen. Nur so bleiben die Mindestanforderungen am Ende auch tatsächlich eingehalten.

Merkmal

Barrierefrei

Rollstuhlgerecht (R)

Bewegungsfläche

min. 120 × 120 cm für sichere Bewegungen im Duschbereich

min. 150 × 150 cm für Drehen und Rangieren mit dem Rollstuhl

Niveauunterschied

niveaugleich; Absenkung max. 2 cm, Übergänge vorzugsweise geneigt ausgeführt

niveaugleich; Absenkung max. 2 cm, Übergänge vorzugsweise geneigt ausgeführt

Entwässerung

fachgerecht entwässern; bei Einbeziehung des Duschplatzes in die Bewegungsfläche Neigung max. 2 %

fachgerecht entwässern; bei Einbeziehung des Duschplatzes in die Bewegungsfläche Neigung max. 2 %

Rutschhemmung

Bewertungsgruppe B für sichere Nutzung im Nassbereich

Bewertungsgruppe B für sichere Nutzung im Nassbereich

Duscharmatur

keine konkrete Höhenangabe

Einhebel-Duscharmatur mit Handbrause aus der Sitzposition in 85 cm Höhe über dem fertigen Fußboden erreichbar

Duschklappsitz

Keine konkrete Angabe

Nachrüstmöglichkeit für einen Sitz in 46 bis 48 cm Sitzhöhe und beidseitige hochklappbare Stützgriffe

Normhinweis: Maßgeblich sind die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und die Vorgaben für das jeweilige Projekt.
R-Anforderungen sind nicht automatisch bauordnungsrechtlich vorgeschrieben.

Bewegungsflächen nach DIN 18040-2: 120 × 120 CM und 150 × 150 CM KORREKT einplanen

Damit die genannten Maße für die barrierefreie Duschfläche ihren Zweck erfüllen, muss die Fläche auch tatsächlich frei nutzbar bleiben. Einbauten, Türanschläge oder Möbel dürfen die Bewegungsfläche nicht einschränken. Bei rollstuhlgerechten Duschen kommt hinzu, dass die größere Fläche die erforderlichen Wende- und Rangierbewegungen mit dem Rollstuhl ermöglichen muss.

Für die Umsetzung erlaubt die DIN grundsätzlich, Bewegungsflächen verschiedener Sanitärbereiche zu überlagern. So kann die für die Dusche erforderliche Fläche teilweise mit den Flächen vor Waschtisch oder WC zusammenfallen, sofern der Übergang zum Duschplatz bodengleich gestaltet ist und die zur Entwässerung erforderliche Neigung maximal 2 % beträgt. Gerade bei kleineren Bädern kann dieser Spielraum entscheidend sein.

Bodengleich UND schwellenlos: Was fordert die DIN bei Duschen?

Für eine sicher nutzbare Dusche kommt es nicht nur auf ausreichend Platz an, sondern auch auf einen gut geplanten Bodenaufbau. Übergänge dürfen nicht zur Stolperfalle werden. Der Duschplatz muss niveaugleich an den angrenzenden Boden anschließen. Eine Absenkung von maximal 2 cm ist zulässig. Lassen sich Übergänge technisch nicht vermeiden, sollten sie als geneigte Flächen ausgeführt werden. Bodenaufbau, Estrich und Abdichtung müssen deshalb schon in der Rohbauphase aufeinander abgestimmt werden. Spätere Korrekturen sind meist nur mit hohem Aufwand möglich.

Für die zuverlässige Entwässerung bodengleicher Duschen wird ein zum jeweiligen Duschsystem passendes Gefälle eingeplant. Die DIN 18040-2 selbst schreibt dafür kein Mindestgefälle vor. Wird die Fläche des Duschplatzes in die Bewegungsfläche einbezogen, darf die zur Entwässerung erforderliche Neigung jedoch höchstens 2 % betragen. Bei zu geringem Gefälle besteht die Gefahr von stehendem Wasser. Eine zu starke Neigung kann dagegen die barrierefreie Nutzung beeinträchtigen.

DUSCHEN NACH DIN 18040-2 NORMGERECHT AUSSTATTEN

Nach der Planung von Fläche und Bodenaufbau folgt die Auswahl der Ausstattung. Die Norm empfiehlt Einhebelarmaturen. Alternativ können berührungslose Modelle eingesetzt werden, allerdings nur mit einer Temperaturbegrenzung. Unabhängig davon darf die Wassertemperatur an der Auslaufarmatur 45 °C nicht überschreiten. Bei R-Ausführungen muss eine Einhebel-Duscharmatur mit Handbrause aus der Sitzposition in 85 cm Höhe über der Oberkante des Fußbodens erreichbar sein.

Auch auf die Wände kommt es an. Sie müssen die spätere Nachrüstung von Stütz- und Haltegriffen im Duschbereich ermöglichen. Bei R-Ausführungen gilt dies zusätzlich für einen Duschklappsitz in 46 bis 48 cm Sitzhöhe sowie beidseitige hochklappbare Stützgriffe. Einen bereits montierten Duschsitz schreibt die DIN 18040-2 für Wohnungen jedoch nicht generell vor. Höhenverstellbare Brausehalter, kontrastreiche Bedienelemente und ergonomische Armaturen erleichtern die Nutzung zusätzlich, insbesondere als Teil eines rollstuhlgerechten Bads.

TYPISCHE PLANUNGSFEHLER BEI DUSCHEN NACH DIN 18040-2

An folgenden Stellen kommt es in der Umsetzung besonders häufig zu Problemen: 

      • fehlende Verstärkungen im Wandaufbau für gegebenenfalls nachrüstbare Sitze und Stützgriffe

      • kleine Schwellen oder ungeeignete Bodenübergänge

      • eingeschränkte Bewegungsflächen durch Türen oder Sanitärobjekte

      • fehlende Berücksichtigung der empfohlenen visuellen Kontraste bei Ausstattungselementen

Besonders aufwendig werden Nachbesserungen dann, wenn Einschränkungen erst nach Fertigstellung des Badezimmers auffallen. Welche Schwierigkeiten beim barrierefreien Badumbau außerdem häufig auftreten und worauf frühzeitig geachtet werden sollte, zeigen wir in unserem Beitrag zum barrierefreien Badumbau. 

FAQ zur DIN 18040-2
Wie groß muss eine Dusche nach DIN 18040-2 sein? 

Für den Duschplatz einer barrierefreien Wohnung ist eine Bewegungsfläche von mindestens 120 × 120 cm erforderlich. Duschplätze in R-Wohnungen benötigen mindestens 150 × 150 cm Bewegungsfläche.

Muss eine Dusche nach DIN 18040-2 bodengleich sein? 

Ja, der Duschplatz muss niveaugleich an den angrenzenden Bodenbereich des Sanitärraums anschließen. Eine Absenkung von maximal 2 cm ist zulässig. Sind dadurch entstehende Übergänge technisch nicht vermeidbar, sollten sie möglichst geneigt verlaufen.

Welche Ausstattung gehört zu einer barrierefreien Dusche? 

Zur allgemein barrierefreien Ausführung gehören unter anderem rutschhemmende Böden, geeignete Armaturen und Wände für die spätere Montage von Stütz- und Haltegriffen. Bei R-Ausführungen kommen Nachrüstmöglichkeiten für einen Duschklappsitz und beidseitige Stützklappgriffe hinzu. Die Einhebel-Duscharmatur mit Handbrause muss außerdem aus der Sitzposition in 85 cm Höhe erreichbar sein.

Planung & Umsetzung mit HEWI

Zusammengefasst sollte eine Dusche nach DIN 18040-2 frühzeitig und als Teil der gesamten Badplanung betrachtet werden. Bewegungsflächen, Bodenaufbau, Entwässerung und Ausstattung greifen ineinander und lassen sich nachträglich oft nur mit hohem Aufwand anpassen. 

Besonders bei bodengleichen Duschen spielt auch die fachgerechte Abdichtung eine wichtige Rolle. Worauf es bei der normgerechten Abdichtung im Innenraum ankommt, zeigen wir in unserem Beitrag zur Badezimmerabdichtung nach DIN 18534. 

HEWI unterstützt ArchitektInnen und PlanerInnen mit einem eigenen Planungsservice bei der Umsetzung barrierefreier und rollstuhlgerechter Sanitärbereiche – von der Grundrissplanung bis zur Auswahl passender Ausstattungslösungen. 

     

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